Gleichstellungsbeauftragte

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Herzlich willkommen auf der Webseite der Gleichstellungsbeauftragten am Fachbereich 09

Hier finden Sie Informationen, Unterstützungsangebote und Ansprechpartner:innen rund um das Thema Gleichstellung. Diese Seite, sowie auch die Gleichstellungsarbeit am Fachbereich 09 richtet sich sowohl an Studierende, Promovierende, Nachwuchswissenschaftler:innen sowie an alle Beschäftige.

Kontakt

Richten Sie Anfragen bezüglich Gleichstellungsthemen oder Anträge für die Gleichstellungsmaßnahmen des Fachbereichs bitte an die Funktionsmailadresse: Gleichstellung-FB09@uni-mainz.de

 

Cummings, Prof. Dr. Veronika
E-Mail
Tel: +49 6131 39 24093


Petermann, Dr. Lydia
E-Mail
Tel: +49 6131 39 29930


Jantschke, Prof. Dr. Anne
E-Mail
Tel: +49 6131 39 24829

  • Information und Beratung in allen Fragen der Gleichstellung
  • Interessenvertretung der Studierenden, der wissenschaftsstützenden und wissenschaftlichen Mitarbeiter:innen und Professor:innen
  • Information und Beratung im Fachbereichsrat und Gremien des Fachbereichs
  • Information und Beratung in Berufungskommissionen
  • Beratung bei der Personalauswahl im wissenschaftlichen und administrativ-technischen Bereich
  • Entwicklung und Umsetzung eines Gleichstellungsplans und den darin aufgeführten Maßnahmen

Der Fachbereichsrat bestellt für die Dauer von drei Jahren gem. § 4 Abs. 8 HochSchG eine Gleichstellungsbeauftragte, wobei sich der Fachbereichsrat des FB09 dazu entschieden hat aus den drei weiteren Fächern je eine stellvertretende Gleichstellungsbeauftragte gem. § 4 Abs. 8 Satz 1 HochSchG zu bestellen. Die Gleichstellungsbeauftragten des Fachbereichs erfüllen auf Fachbereichsebene nach § 4 Abs. 8 des Hochschulgesetzes analoge Aufgaben zur Gleichstellungsbeauftragten des Senats.

Da die Gleichstellungsbeauftragten das Recht haben, an allen sozialen, organisatorischen und personellen Maßnahmen mitzuwirken, die die Gleichstellung von Frauen und Männern, die Vereinbarkeit von Studium oder Beruf und Familie oder den Schutz von Mitgliedern und Angehörigen der Hochschule vor Belästigungen und sexuellen Belästigungen am Arbeitsplatz oder Studienplatz betreffen, sind diese entsprechend rechtzeitig und umfassend über alle Maßnahmen zu unterrichten sowie zu den Sitzungen betreffender Gremien einzuladen.

Die Gleichstellungsbeauftragten sind in allen Angelegenheiten, die einer vertraulichen Behandlung bedürfen, zur Verschwiegenheit sowie zum Datenschutz verpflichtet.

Information und Beratung im Fachbereichsrat

Die Gleichstellungsbeauftragte wird zu jeder Fachbereichsratssitzung eingeladen. Sofern Sie ein Anliegen haben, welches die Gleichstellungsbeauftragte im FBR anbringen soll, kontaktieren Sie bitte die Gleichstellungsbeauftragte.

Information und Beratung in Berufungskommissionen

Die Gleichstellungsbeauftragte kann an allen Sitzungen von Berufungskommissionen beratend teilnehmen.