Prüfungsordnungen

Bitte beschäftigen Sie sich bereits zu Beginn Ihrer Promotion bzw. Habilitation mit der jeweiligen Prüfungsordnung, um eine genaue Kenntnis der verpflichtenden Anforderungen zu erhalten.

Promotionsordnungen am FB 09

Für alle Promovierenden besteht gem. §34 Abs. 4 HochSchG eine Registrierungs- und Zulassungspflicht. D.h. alle Personen, die eine Dissertation beginnen möchten, müssen sich umgehend bei Beginn der Promotion als Doktorandin oder Doktorand registrieren und im Dekanat einen Antrag auf Zulassung stellen. Ohne diesen Schritt gelten diese offiziell nicht als Promovierende. Als Promotionsbeginn zählt das Datum der Zulassung gem. § 34 Abs. 4 HochSchG.

Bitte beachten Sie, unabhängig von der Einschreibung auf eine der Promotionsordnungen, dass seit der Novellierung des Hochschulgesetzes die Anfertigung einer Betreuungsvereinbarung zwischen Promovierenden und Betreuenden verpflichtend ist.

Sofern eine kumulative Promotion angestrebt ist, achten Sie bitte auf die für alle Promovierenden geltenden Anforderungen an kumulative Dissertationen, die ausführlich auf der Webseite des Fachbereichs beschrieben sind.

Bedingung für die Promotion zum Dr. phil. am Fachbereich 09 ist eine humangeographisch ausgerichtete Themenstellung der Dissertation.
Dr. phil. - Promotionsordnung vom 04.04.2016 i.d.F. vom 28.08.2023
Am 18.10.2021 ist die neue Promotionsordnung für den Dr. rer. nat. des Fachbereich 09 in Kraft getreten.

Achtung: Bitte beachten Sie die neuen Zugangsvoraussetzungen (§7).

Grundsätzlich ist die neue Promotionsordnung spezifischer, als die bisherige, außer Kraft getretene Promotionsordnung. Viele Aspekte, wie bspw. der Prozess einer kooperativen Promotion, sind wesentlich expliziter und somit klarer festgelegt.

Wesentliche Differenzen zur vorherigen Ordnung sind vornehmlich in der Bestellung der Betreuenden (§4) sowie der Gutachterinnen und Gutachter (§5) und der Zusammensetzung der Prüfungskommission (§6) aber auch in den Zugangsvoraussetzungen (§7) zu finden.

Alle Doktorandinnen und Doktoranden, deren Annahme zur Promotion gem. §9 der Promotionsordnung vom 24. Juli 2007 i.d.F.v. 22. August 2012 nicht länger als ein Jahr vor dem Inkrafttreten der nun neuen Promotionsordnung zurückliegt (Annahme nach dem 18.10.2020), können sich für das Verfahren nach der bisher geltenden oder nach der vorliegenden Promotionsordnung entscheiden. Eine einmal getroffene Entscheidung kann nicht widerrufen werden.

Wir bitten Sie, sich eingehend mit der neuen Ordnung auseinanderzusetzen, wenn Sie an einem Promotionsverfahren beteiligt sind.

Die Promotionsordnung des Fachbereichs 09 Chemie, Pharmazie und Geowissenschaften der Johannes Gutenberg-Universität Mainz vom 24.Juli 2007 i.d.F.v. 22. August 2012 ist am 18.10.2021 außer Kraft getreten.

Gemäß der Übergangsregelungen der neuen Promotionsordnung können sich alle Promovierenden, die aktuell auf der nun alten Promotionsordnung für den Dr. rer. nat. vom 22.08.2012 eingeschrieben sind, bis einschließlich 31.12.2025 auch nach dieser „alten“ Ordnung prüfen lassen.

Alle Doktorandinnen und Doktoranden, deren Annahme zur Promotion gem. §9 der Promotionsordnung vom 24. Juli 2007 i.d.F.v. 22. August 2012 nicht länger als ein Jahr vor dem Inkrafttreten der nun neuen Promotionsordnung zurückliegt (Annahme nach 18.10.2020), können sich für das Verfahren nach der bisher geltenden oder nach der vorliegenden Promotionsordnung entscheiden. Eine einmal getroffene Entscheidung kann nicht widerrufen werden.

Voraussetzung für eine Promotion im Rahmen dieses strukturierten Graduiertenprogrammes ist die Teilnahme an einem Bewerbungsverfahren sowie die Auswahl durch das Steering Committee. Informationen dazu erhalten Sie unter Bewerbung und Zulassung Max Planck Graduate Center mit der Johannes Gutenberg-Universität Mainz.
Das MPGC ist ein strukturiertes Graduiertenprogramm der Johannes Gutenberg-Universität Mainz und der Max-Planck-Gesellschaft mit einer eigenen Promotionsordnung. Es fördert ganz gezielt interdisziplinäre Dissertationen, die zwischen den klassischen Disziplinen angesiedelt sind. Das Besondere ist die Zusammenarbeit von Forschungsgruppen der JGU mit Gruppen der beiden ansässigen Max-Planck-Institute. Somit ist es möglich, die Forschungsarbeit für die Promotion sowohl an der JGU als auch an den Max-Planck-Instituten durchzuführen. Vor allem für internationale Doktorandinnen und Doktoranden mit teilweise sehr diversen Studienhintergründen stellt das MPGC ein attraktives Graduiertenprogramm in einer internationalen Forschungsumgebung dar.

Promotionsordnung vom 04.01.2012 i.d.F. vom 28.09.2012 im Rahmen der Translationalen Biomedizin

Das MD-PhD/PhD-Programm in Translationaler Biomedizin an der Johannes Gutenberg-Universität in Mainz ist ein strukturiertes Ausbildungsprogramm, das biomedizinische und translationale Forschung mit klinischen Lehrelementen verbindet. Während Medizinabsolventinnen und - absolventen dem gegenüberstehen, zur gleichen Zeit Forschungsfachkenntnisse zu erwerben und mit klinischen Verpflichtungen fertig zu werden, müssen Naturwissenschaftsabsolventinnen und - absolventen in relevante medizinische Bereiche Einblick gewinnen und Zugang zu Patientinnen, Patienten und Material bekommen.

Die Anmeldung zu diesen Promotionsprogramm läuft über Unimedizin Translationale Medizin | TransMed 

Als Dissertationsschrift kann auch eine kumulative Dissertation vorgelegt werden.

Sofern Sie nach der Dr. rer. nat. Promotionsordnung vom 24.07.2007 i.d.F. vom 22.08.2012 promovieren, muss diese aber vorab seitens der Dekanin / des Dekans genehmigt werden. Senden Sie bitte dafür Ihren Lebenslauf und eine Auflistung Ihrer für die Dissertation vorgesehenen Publikationen (inklusive Status Quo der Veröffentlichung) an dekan09@uni-mainz.de.

Unabhängig von der jeweiligen Promotionsordnung muss eine kumulative Dissertation folgende Bedingungen erfüllen:

  1. Die Publikationen müssen in ihrer Gesamtheit den Anforderungen an eine Dissertationsschrift entsprechen: Die Dissertation ist eine selbstständige wissenschaftliche Forschungsarbeit der Doktorandin oder des Doktoranden, die einen wesentlichen wissenschaftlichen Beitrag zum Erkenntnisfortschritt im gewählten Fachgebiet darstellen muss. In der Dissertationsschrift soll die Doktorandin oder der Doktorand den Nachweis erbringen, dass sie oder er in der Lage ist, wissenschaftliche Probleme durch Beobachtung, Experiment oder Literaturstudium zu erkennen und zu bearbeiten.
  2. Die Dissertation besteht aus mindestens drei im thematischen Zusammenhang stehenden Originalpublikationen in renommierten wissenschaftlichen Zeitschriften mit Gutachtersystem. Diese Originalpublikationen müssen zum Zeitpunkt der Einreichung der Dissertation mindestens den Stand „angenommen“ aufweisen. Manuskripte, die noch nicht zur Publikation angenommen sind, können nicht in die kumulative Dissertation aufgenommen werden.
  3. Die Doktorandin oder der Doktorand muss bei mindestens zwei der verwendeten Originalpublikationen Erstautorin oder Erstautor sein.
  4. Den Publikationen ist eine gemeinsame deutsch- oder englischsprachige Darstellung der individuell erbrachten Forschungsarbeit voranzustellen. Diese beinhaltet eine Einleitung sowie eine Zusammenfassung aller Publikationen, aus welcher explizit der thematische Zusammenhang sowie die Eigenleistung bezogen auf die gesamte Forschungsarbeit im Rahmen der Promotion hervorgeht. In der Darstellung soll zudem der Bezug der Einzelpublikationen auf den Forschungsschwerpunkt und die aktuelle Forschungsdiskussion verdeutlicht werden.
  5. Vor jede Publikation ist zusätzlich eine kurze spezifische Zusammenfassung der Publikation zu setzen, aus welcher die Eigenleistung der Doktorandin oder des Doktoranden zu der jeweiligen Publikation hervorgeht.
    Anmerkung: Hierbei handelt es sich NICHT um das Abstract der Publikation, sondern um eine Zusammenfassung, aus welcher ebenfalls die Eigenleistung der Doktorandin oder des Doktoranden in dieser spezifischen Publikation hervorgeht.
  6. Der Hauptteil der Dissertation besteht somit mindestens aus der unter Punkt 4 beschriebenen Darstellung sowie den darauffolgenden Publikationen (siehe dazu Punkt 2 und 3) mit je einer eigenen kurzen Zusammenfassung (siehe Punkt 5).

Eine Dissertationsschrift kann auch bereits veröffentlichte Artikel oder noch zu veröffentlichende Manuskripte enthalten. Bitte beachten Sie dabei eventuelle Publikationsrechte. Sobald diese Manuskripte bzw. Artikel auf der Arbeit mehrerer Autorinnen und Autoren basieren, gelten die Anforderungen wie an eine kumulative Dissertation.

  1. Sofern mehrere Artikel bzw. Manuskripte einbezogen sind: Den Publikationen ist eine gemeinsame deutsch- oder englischsprachige Darstellung der individuell erbrachten Forschungsarbeit voranzustellen. Diese beinhaltet eine Einleitung sowie eine Zusammenfassung aller Publikationen/Manuskripte, aus welcher explizit der thematische Zusammenhang sowie die Eigenleistung bezogen auf die gesamte Forschungsarbeit im Rahmen der Promotion hervorgeht. In der Darstellung soll zudem der Bezug der Einzelpublikationen/der einzelnen Manuskripte auf den Forschungsschwerpunkt und die aktuelle Forschungsdiskussion verdeutlicht werden.
  2. Vor jede Publikation/jedes Manuskript ist zusätzlich eine kurze spezifische Zusammenfassung der Publikation zu setzen, aus welcher die Eigenleistung der Doktorandin oder des Doktoranden zu der jeweiligen Publikation hervorgeht.
    Anmerkung: Hierbei handelt es sich NICHT um das Abstract der Publikation/des Manuskripts, sondern um eine Zusammenfassung, aus welcher ebenfalls die Eigenleistung der Doktorandin oder des Doktoranden in dieser spezifischen Publikation hervorgeht.

 

 

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