Das Prüfungsamt für Promotion und Habilitation ist mit den administrativen Prozessen der Promotions- und Habilitationsverfahren im FB 09 betraut und entsprechend die erste Anlaufstelle für administrative Angelegenheiten.
Für Doktorand:innen der Johannes Gutenberg-Universität Mainz besteht gemäß § 34 Abs. 4 S. 1 Hochschulgesetz Rheinland-Pfalz eine Registrierungspflicht, unabhängig davon, ob sie als (Promotions-)Studierende eingeschrieben werden möchten oder nicht.
Den rechtlichen Status einer/eines Promovierenden erhält man nur durch die Registrierung und die folgende Zulassung, entsprechend muss diese zu Beginn des Promotionsvorhabens erfolgen. Der Zeitpunkt der Bestätigung der Zulassung gilt als Promotionsbeginn § 34 Abs. 3 S.3 Hochschulgesetz Rheinland-Pfalz.
Die Publikationsrichtlinie der Johannes Gutenberg-Universität Mainz ist für alle wissenschaftlichen Publikationen zu beachten. Diese enthält Hinweise zur vollständigen und eindeutigen Zuordnung von Publikationen zu ihren Autor:innen. Die Publikation der Dissertation ist der Abschluss aller Promotionsleistungen. Bitte beachten Sie auch hier die Publikationsrichtlinie der Johannes Gutenberg-Universität Mainz.
Als Dissertationsschrift kann auch eine kumulative Dissertation vorgelegt werden.
Sofern Sie nach der Dr. rer. nat. Promotionsordnung vom 24.07.2007 i.d.F. vom 22.08.2012 promovieren, muss diese aber vorab seitens der Dekanin/des Dekans genehmigt werden. Senden Sie bitte dafür Ihren Lebenslauf und eine Auflistung Ihrer für die Dissertation vorgesehenen Publikationen (inklusive Status Quo der Veröffentlichung) an das Dekanat.