Neuer Prozess der Zulassung zur Promotion ab dem 18.09.2017

Information über die Registrierungspflicht von Doktorandinnen und Doktoranden

Für Doktorandinnen und Doktoranden der Johannes Gutenberg-Universität Mainz besteht gemäß § 34 Hochschulgesetz Rheinland-Pfalz eine Registrierungspflicht, unabhängig davon, ob sie als (Promotions-)studierende eingeschrieben werden möchten oder nicht.

Wenn Sie an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz eine Promotion anstreben, beantragen Sie im Zuge der Registrierung online unter jogustine.uni-mainz.de die Annahme als Doktorand/in. Falls Sie das zur Promotion berechtigende Abschlusszeugnis im Ausland erworben haben, ist zuvor eine Anerkennung des entsprechenden Zeugnisses durch die Stabsstelle Zulassung International notwendig. Im Antrag auf Annahme als Doktorand/in sind Thema und Betreuer/in der Doktorarbeit anzugeben. Den online ausgefüllten Antrag auf Annahme als Doktorand/in müssen Sie anschließend ausdrucken, unterschreiben und der Betreuerin oder dem Betreuer zur Unterschrift vorlegen.

Anschließend reichen Sie den vom Betreuer/der Betreuerin unterschriebenen Antrag auf Annahme als Doktorand/in zusammen mit den Unterlagen, die für die Überprüfung der Voraussetzung für die Annahme als Doktorand/in erforderlich sind (Hochschulzeugnisse, ggf. mit Urkunde über die Anerkennung derselben, Hochschulzugangsberechtigung, ggf. Sprachnachweise), im Dekanat des jeweiligen Fachbereichs ein.

Sind die Voraussetzungen für die Annahme als Doktorand/in erfüllt, erstellt das Dekanat eine schriftliche Bestätigung über die Annahme als Doktorand/in (sog. Annahmebescheid). Das Datum des Annahmebescheides gilt als Promotionsbeginn. Mit der Ausstellung des Annahmebescheides ist die Registrierung als Doktorand/in abgeschlossen.

Sofern Sie sich zusätzlich zur Registrierung als Promotionsstudierende/r einschreiben wollen, können Sie dies bei der Antragstellung angeben. Der Antrag wird nach der schriftlichen Bestätigung der Annahme als Doktorand/in vom Dekanat - ggf. zusammen mit weiteren für die Beantragung der Immatrikulation erforderlichen Unterlagen - an das Studierendensekretariat weitergeleitet. Von dort erhalten Sie weitere Nachricht bzgl. der Einschreibung. Mit der Einschreibung erhalten Sie den Status von Studierenden mit allen diesbezüglichen Rechten (wie z.B. Semesterticket, Wahlrecht in der Gruppe der Studierenden) und Pflichten (z.B. Zahlung des Semesterbeitrags). Falls Sie die Einschreibung nicht unmittelbar mit der Registrierung, sondern erst zu einem späteren Zeitpunkt beantragen möchten, ist dies mit einer gesonderten Antragstellung ebenfalls möglich.

Mit dem erfolgreichen Abschluss des Promotionsvorhabens, dem Abbruch des Promotionsvorhabens, der Aufhebung der Betreuungszusage oder dem Wechsel der Hochschule endet die Registrierung als Doktorand/in an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz.

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